Viele Familien entscheiden sich jedes Jahr für einen Urlaub oder einen kurzen Ausflug in die Niederlande. Die gut erreichbaren Strände und die kinderfreundliche Kultur machen Holland zu einem beliebten Ziel. Doch spätestens bei der Reisevorbereitung stellt sich die Frage: Welche Ausweisdokumente brauchen Kinder? Und was passiert, wenn kein Kinderreisepass vorhanden ist?
Welche Ausweisdokumente benötigen Kinder für die Niederlande?
Die Niederlande gehören zur Europäischen Union und sind Mitglied des Schengen-Raums. Das bedeutet, dass es an den Grenzen keine festen Kontrollen gibt. Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise daher unkompliziert. Dennoch gilt die Pflicht, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen, unabhängig vom Alter. Auch Kinder brauchen entweder einen Kinderreisepass, einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis.
Der Kinderreisepass ist in Deutschland speziell für jüngere Kinder vorgesehen. Er wird von den örtlichen Meldeämtern ausgestellt und ist in der Regel bis zum zwölften Lebensjahr gültig. Seit einigen Jahren gibt es jedoch Einschränkungen bei der Anerkennung in anderen Ländern, weshalb Eltern zunehmend auch für Kinder reguläre Reisepässe beantragen. Für die Niederlande reicht nach aktuellem Stand weiterhin ein Kinderreisepass aus.

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Warum ein gültiges Dokument unverzichtbar ist
Die Einreisebestimmungen schreiben vor, dass jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument haben muss. Der Eintrag im Pass der Eltern reicht nicht mehr aus, da diese Variante bereits seit 2012 abgeschafft wurde. Auch Babys und Kleinkinder sind davon nicht ausgenommen. Wer ohne Kinderreisepass oder alternatives Dokument nach Holland reist, verstößt also formal gegen geltendes Recht. In der Praxis führt dies nicht immer automatisch zu Problemen, weil es an der Grenze häufig keine Kontrollen gibt. Dennoch sollte man sich nicht auf den Zufall verlassen. Gerade bei Stichprobenkontrollen durch die Polizei oder bei einer Rückreise kann das Fehlen eines gültigen Dokuments auffallen und Folgen nach sich ziehen.
Droht eine Strafe? Die Konsequenzen der Einreise nach Holland ohne Kinderreisepass
Ob eine Strafe droht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist das Mitführen eines gültigen Ausweisdokuments Pflicht. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass ein Kind kein entsprechendes Dokument besitzt, kann dies als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Zwar kommt es selten zu hohen Strafen, aber die niederländischen Behörden sind berechtigt, eine Einreise ohne gültiges Dokument zu verweigern oder weitere Maßnahmen einzuleiten. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Familie an der Grenze umkehren muss oder dass zusätzliche Kosten entstehen, etwa durch kurzfristige Rückreisen.
Die Rechtslage im Detail
Die Grundlage für die Pflicht zum Mitführen eines Ausweisdokuments findet sich sowohl im deutschen Passgesetz als auch im europäischen Recht. Nach deutschem Recht sind deutsche Staatsangehörige verpflichtet, bei Reisen ins Ausland stets ein gültiges Reisedokument bei sich zu haben. Das gilt ohne Ausnahme für Kinder. Das Schengener Abkommen sorgt zwar für offene Grenzen, hebt die Ausweispflicht jedoch nicht auf. Vielmehr ist darin festgelegt, dass sich Personen jederzeit ausweisen können müssen, wenn sie in einem Mitgliedsstaat kontrolliert werden. Die Niederlande haben diese Vorschrift in ihr nationales Recht übernommen. Dort besteht eine generelle Mitführpflicht für Ausweise, die auch für Kinder gilt.

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Warum sich Eltern absichern sollten
Rechtlich gesehen bewegen sich Familien ohne Kinderreisepass auf unsicherem Terrain. Selbst wenn keine Strafe verhängt wird, kann die Situation für alle Beteiligten sehr unangenehm werden. In Notfällen oder bei unerwarteten Kontrollen erspart ein gültiger Kinderreisepass viel Stress und finanzielle Nachteile. Ferner spielt auch der Versicherungsschutz eine Rolle. Manche Reiseversicherungen bestehen auf gültigen Reisedokumenten. Fehlt das Dokument, gibt es im schlimmsten Fall Probleme bei der Kostenübernahme.
Fazit: Keine Experimente mit Dokumenten bei der Reise nach Holland
Die Frage, ob ohne Kinderreisepass nach Holland eine Strafe droht, lässt sich klar beantworten: Ja, es ist möglich. Auch wenn Kontrollen nicht immer stattfinden, bleibt das Fehlen eines gültigen Ausweisdokuments ein Verstoß gegen geltendes Recht. Ob es am Ende tatsächlich zu einem Bußgeld oder anderen Konsequenzen kommt, hängt vom Einzelfall ab. Laut niederländischem Recht gilt die Identifikationspflicht offiziell erst ab 14 Jahren.
Das bedeutet: Kinder unter 14 Jahren können nicht mit einem Bußgeld belegt werden, wenn sie bei einer Kontrolle keinen Ausweis oder Kinderreisepass dabeihaben. In bestimmten Situationen – zum Beispiel im Krankenhaus, beim Arzt oder bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel – müssen Eltern oder Sorgeberechtigte die Identität des Kindes nachweisen. Hier drohen keine klassischen Strafen, sondern praktische Konsequenzen: etwa die Verweigerung einer Behandlung, Probleme beim Einchecken in den Urlaub oder Verzögerungen an der Grenze. Für Familien ist es daher ratsam, den Kinderreisepass oder ein alternatives Dokument rechtzeitig zu beantragen.
