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Thrombosespritzen im Koffer: Ist das im Flugzeug erlaubt?

von Redaktion 12. September 2025
von Redaktion 12. September 2025
Pixel-Shot/shutterstock.com
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Spritzen gelten als gefährliche Gegenstände und dürfen in der Regel auf Flugreisen nicht mitgeführt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen. Die Mitnahme von Thromobsespritzen im Koffer ist zulässig, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt und die Spritzen in der Originalverpackung verbleiben.

Bei Reisen ins Ausland sollten Sie das ärztliche Attest auch in englischer Sprache mitführen. Dadurch vermeiden Sie Probleme an der Sicherheitskontrolle. Informieren Sie sich außerdem über die aktuellen Vorschriften im Zielland Ihrer Reise bezüglich der Mitnahme von Spritzen und Medikamenten. In diesem Beitrag erhalten Sie einige weitere nützliche Hinweise zur Mitführung von Thrombosespritzen auf Flugreisen.

Empfehlungen für die Mitnahme von Thrombosespritzen auf Flugreisen im Koffer

In jedem Fall sollten Sie ein ärztliches Attest auf die Flugreise mitnehmen, das den medizinischen Bedarf von Nadeln und Spritzen bescheinigt. Wenn Sie es an der Kontrolle vorweisen, sollte die Mitführung von Thrombosespritzen im Koffer kein Problem darstellen. Wichtig ist allerdings, dass die Spritzen in der Originalverpackung aufbewahrt werden. Dies sorgt dafür, dass sie eindeutig identifizierbar sind. Informieren Sie sich darüber, ob die Thrombosespritzen gekühlt werden müssen. Wenn dies der Fall ist, greifen Sie auf geeignete Kühlmöglichkeiten wie Kühl-Packs oder eine Kühltasche zurück. Beachten Sie die Zollbestimmungen. Stellen Sie vorab sicher, dass die mitgeführten Medikamente im Zielland legal sind und eingeführt werden dürfen.

Thrombosespritzen

Joeri Mostmans/shutterstock.com

Darf man Thrombosespritzen im Handgepäck transportieren?

Auch der Transport im Handgepäck ist in vielen Fällen möglich. Dies hat den Vorteil, dass Sie die Medikamente bei der Sicherheits- und Zollkontrolle direkt vorzeigen können. Die Mitnahme im Handgepäck macht es zudem leichter, die Spritzen zu kühlen. Wichtig ist, dass Sie den Behörden und der Fluggesellschaft die ärztliche Bescheinigung vorweisen. Vorab sollten Sie sich bei der Fluggesellschaft und den zuständigen Stellen im Reiseland über besondere Anforderungen für Nadeln und Medikamente informieren.

Formulare für die Medikamentenmitnahme

Grundsätzlich gilt für die Mitführung von Medikamenten im Fluggepäck, dass sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein müssen. Um Missverständnisse beim Zoll und bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden, sind Formulare für Medikamente, wie sie beispielsweise der ADAC zur Verfügung stellt, hilfreich. Sie können in einer Tabelle eintragen, welche Präparate und Materialien Sie benötigen und mitführen. Zudem können Sie benötigte Mengen angeben.

Tipps für die Mitnahme von Medikamenten auf Flugreisen

Im Vorfeld sollten Sie Arzneimittel in hinreichender Menge beschaffen und beglaubigte Bescheinigungen und Atteste bereithalten. Sicherheitshalber sollten Sie das Anderthalb- bis Zweifache des Bedarfs einpacken, um eine Reserve zu haben, für den Fall, dass Flüge abgesagt werden oder sich verzögern. Bei einem Langstreckenflug mit wechselnden Zeitzonen sollten Sie vorab den Zeitpunkt der Medikamenteneinnahme mit dem behandelnden Arzt absprechen.

Führen Sie an Bord benötigte Medikamente im Handgepäck mit. Informieren Sie sich vorab bei der Fluggesellschaft, wie Medikamente im Flugzeug gekühlt werden können und ob medizinisches Gerät mitgeführt werden kann. Spritzen sind gefährliche Gegenstände. Deshalb ist eine Mitnahme im Handgepäck besonders heikel. Daher sollten Sie stets eine ärztliche Bescheinigung dabeihaben, die die Spritzen als benötigtes medizinisches Material ausweist.

gepäckkontrolle

Frame Stock Footage/shutterstock.com

Zielländer mit strengen Einfuhrvorschriften

Denken Sie bei der Mitführung von Thrombosespritzen und anderen Medikamenten nicht nur an den Transport im Flugzeug, sondern auch an die rechtliche Situation im Zielland. Einige Länder, wie zum Beispiel Singapur, haben sehr strenge Bestimmungen für die Einfuhr von Medikamenten. Prüfen Sie deshalb vorab die Zollbestimmungen und die Einfuhrverbotsliste Ihres Ziellandes. Es kann hilfreich sein, Angaben über die chemische Zusammensetzung und eine ärztliche Verordnung über die Einnahme mitzuführen. Dies gilt vor allem bei Psychopharmaka und Beruhigungsmitteln, die im Verdacht stehen könnten, als Drogen beziehungsweise Rauschmittel missbraucht zu werden. Nähere Informationen können Ihnen der ADAC, das Auswärtige Amt oder die deutschen Botschaften im Zielland mitteilen.

Verschärfte Bestimmungen für die Flugsicherheit

Um Flugzeugentführungen und Anschlägen mit Flugzeugen vorzubeugen, gelten strenge Sicherheitsvorschriften für die Mitführung potenziell gefährlicher Gegenstände. Dazu gehören auch Spritzen und Flüssigkeiten aller Art. Sprechen Sie die Sicherheits- und Zollkontrolle von sich aus auf die mitgeführten Gegenstände an, und weisen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor, dass die Mitnahme der Utensilien im Gepäck beziehungsweise im Handgepäck medizinisch notwendig ist. Für das Handgepäck ist zu beachten, dass es nur jene Medikamentenmenge enthalten sollte, die sie während des Flugs benötigen.

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