Flugpassagiere müssen zahlreiche Regeln beachten, um die Sicherheitskontrollen am Flughafen zu passieren. Speziell bei der Mitnahme von elektrischen Geräten, wie Rasierapparaten, entsteht schnell die Unsicherheit, in welches Gepäckstück diese Utensilien gehören. In diesem Ratgeber finden sich alle wichtigen Informationen und Antworten zur Mitnahme von elektrischen Rasierern auf Flugreisen.
Strenge Sicherheitsregeln beim Handgepäck: Darf ein Elektrorasierer ins Flugzeug?
Bevor ein Flugzeug abhebt, werden die Fluggäste und deren Gepäck einem gründlichen Sicherheitscheck unterzogen. Teil dieses Sicherheitskonzeptes besteht aus einem Scan des Gepäcks zum Aufspüren von möglichen Sicherheitsrisiken. Besondere Sorgfalt wird bei der Kontrolle des Handgepäcks an den Tag gelegt. Durch die Mitnahme dieser Taschen und Rucksäcke in die Flugkabine muss vorab gewährleistet sein, dass von den Inhalten des Handgepäcks keine Gefahr ausgeht.
Angesichts dessen gelten strenge Beschränkungen für alle Gegenstände, die potenziell als Waffe eingesetzt werden könnten. Als Tabu gelten unter anderem Feuerzeuge, Scheren und Nagelfeilen. Glücklicherweise sind elektrische Rasierer nur in Ausnahmefällen von einem Verbot der Mitnahme im Handgepäck betroffen.
Ein Großteil der aktuell auf dem Markt erhältlichen Geräte eignen sich dagegen problemlos für den bedenkenlosen Transport im Bordgepäck.
Tipp für die Flughafenkontrollen
In einigen Fällen werden elektrische Geräte, die in der Kabine reisen, einem zusätzlichen Röntgenscan unterzogen. Diese zweiten Scans sind keine Willkür oder Schikane der Fluggäste, sondern dienen in der Regel dem Aufspüren von geschmuggelten Substanzen wie Sprengstoffen oder Drogen. Wer einen elektrischen Rasierer mitnimmt, sollte dementsprechend etwas mehr Zeit einplanen, um durch die verlängerte Kontrolle nicht das Boarding seines Flugs zu verpassen.

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Die Klingen dürfen nicht herausnehmbar sein
Einen elektrischen Rasierapparat in der Kabine eines Flugzeugs anstelle des Frachtraums zu transportieren, ist unkompliziert, wenn eine wichtige Grundregel beachtet wird. Diese Grundregel lautet, dass der Rasierer keine herausnehmbare Klinge besitzen darf. Das bedeutet, dass der Klingenkopf nicht die Möglichkeit bieten darf, offene Rasierklingen zu entnehmen. Diese Regel ist ebenfalls ein Grund dafür, warum die Mitnahme von Rasiermessern im Handgepäck nicht erlaubt ist. Ein klassischer elektrischer Rasierer mit rotierenden oder oszillierenden Schwingköpfen bietet aufgrund seines Aufbaus keine akute Verletzungsgefahr während eines Flugs.
Die Verpflichtung, den elektrischen Rasierer in einem Kulturbeutel oder einem kleinen Etui aufzubewahren, besteht dagegen nicht. Das Gerät darf demnach frei in der Tasche oder dem Rucksack liegen, ohne Sicherheitsbedenken hervorzurufen. Anders verhält es sich bei der Mitnahme von Ersatzklingen. Handelt es sich um einzelne Klingen, die als Waffe Schnittverletzungen hervorrufen können, ist die Mitnahme auf das aufgegebene Gepäck im Frachtraum beschränkt.
Akku oder Kabel machen nur einen geringen Unterschied aus
Eine weitere Frage, die sich einige Fluggäste in Bezug auf Elektrorasierer stellen, gilt der jeweiligen Energiequelle. Für die Mitnahme in der Kabine ist es nur von untergeordnetem Interesse, ob das Gerät über ein Netzkabel oder einen Akku verfügt. Beide Varianten sind in der Kabine gestattet. Der Akku ist in der Regel fest verbaut und stellt daher keine erhöhte Gefahrenquelle dar. Anders verhält es sich bei losen Akkus. Alle Akkus bis zu einem Wert von 100 Wattstunden müssen sich zwingend in der Kabine befinden und dürfen nicht Teil des ausgegebenen Gepäcks sein. Der Akku eines elektrisch betriebenen Rasierapparats benötigt im Allgemeinen zwischen 5 und 10 Watt.
Weitere Gründe für die Mitnahme elektrischer Rasierer im Handgepäck
Den Elektrorasierer im Bordgepäck zu transportieren, ist noch mit einem weiteren Vorteil verknüpft. Die Temperatur innerhalb der Kabine liegt innerhalb des optimalen Temperaturbereichs für den Akku. Funktioniert die Temperaturregelung im Frachtraum nicht optimal, sinkt die Temperatur aufgrund der Höhe schnell unterhalb des Gefrierpunkts. In dieser eisigen Kälte kann ein regulärer Akku einen bleibenden Schaden entwickeln, sodass der Rasierer nach dem Flug plötzlich nicht länger funktionstüchtig ist. Speziell bei hochwertigen Geräten empfiehlt es sich daher, beim Packen darauf zu achten, den Elektrorasierer nicht im aufgegebenen Gepäck zu platzieren.
Haben Fluggesellschaften unterschiedliche Richtlinien?
Die generellen Vorschriften, die innerhalb Deutschlands, der Europäischen Union oder international gelten, halten die Fluggesellschaften prinzipiell ein. Dennoch steht es jeder Airline frei, weitere Regelungen festzusetzen. In der Regel besteht dazu Veranlassung, wenn eine Fluggesellschaft in der Vergangenheit vermehrt schlechte Erfahrungen mit bestimmten Gegenständen gesammelt hat. Um eventuelle Abweichungen von den allgemeinen Regelungen zur Mitnahme von elektrischen Rasierern in der Kabine in Erfahrung zu bringen, lohnt es sich, vorab mit der Airline Kontakt aufzunehmen. Vielfach genügt eine formlose E-Mail, um vor dem Abflug über alle wichtigen Informationen zu verfügen.