Mit einer Flugreise stehen alle Tore der Welt offen. Leider ist es keine Seltenheit, dass sich ein Flug unerwartet verspätet oder ganz ausfällt. Besonders ärgerlich sind Situationen, in denen kostbare Urlaubszeit am Flughafen verstreicht oder Anschlussflüge verpasst werden. In solchen Momenten ist es wichtig zu wissen, welche Ansprüche Reisende haben. Denn nicht alles lässt sich bei langen Verzögerungen einfach hinnehmen.
Wenn der Flug verspätet ist
Wenn ein geplanter Flug erhebliche Verspätung aufweist – in der Regel ab drei Stunden –, kann unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung fällig sein. Diese Regelung gilt, wenn der Flug in der EU startet, landet oder von einer europäischen Airline durchgeführt wird. Anders sieht es aus, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt – etwa extremes Wetter oder politische Unruhen. Unter „Flug verspätet Entschädigung“ beim Anbieter AirHelp sind hilfreiche Details aufgelistet, welche Entschädigung Reisenden zusteht. Hier gibt es auch viele Informationen, wenn es mal nicht rund läuft am Flughafen.
Rechte bei Ausfall oder Umbuchung
Wenn statt einer Verspätung ein kompletter Ausfall der Flugverbindung vorliegt, haben Passagiere im Normalfall Anspruch auf eine Ersatzbeförderung – etwa mit einer anderen Maschine oder einem alternativen Verkehrsmittel – oder das Ticket wird erstattet. Außerdem hat die Fluggesellschaft bei längeren Wartezeiten Betreuungsleistungen zu erbringen. Dazu zählen Speisen, Getränke sowie, falls nötig, Betreuungsleistungen und Transfer. Wichtig ist, alles zu dokumentieren. Es heißt also, Belege aufzubewahren und Fotos von der Anzeigetafel oder vom Informationsschalter zu machen.
Wie beantrage ich eine Entschädigung?
Wer individuell gebucht hat, sollte sich direkt an die Airline wenden – viele bieten Online-Formulare für Ersatzansprüche an. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner. Eine weitere Option sind Dienstleister, die den Fall im Auftrag der Geschädigten prüfen und den Rechtsanspruch durchsetzen. Ein außergerichtliches Verfahren über die Schlichtungsstelle kann sich ebenfalls lohnen. Verhält sich die Airline hartnäckig uneinsichtig, so bleibt der Rechtsweg. Geht man diesen mit einem spezialisierten Anbieter, so erhält dieser im Erfolgsfall eine Provision.
Einschränkungen und Sonderfälle
Nicht in jedem Fall besteht Entschädigungsanspruch. „Außergewöhnliche Umstände“ wie Unwetter, Streiks von Sicherheitsdiensten oder politisch bedingte Ausfälle können die Airline von der Pflicht befreien. Auch bei Verspätungen unter drei Stunden ist meist keine Zahlung vorgesehen. Zudem kann es komplizierter werden, wenn einzelne Teilverbindungen separat gebucht wurden oder die Airline nicht unter europäische Regelungen fällt.
Tipps für den nächsten Flug
Einfache Vorkehrungen sind eine gute Vorbereitung auf die nächste Flugreise. Reisende sollten den Status des Fluges im Auge behalten, etwa über eine App oder die Anzeigetafeln am Flughafen. Verspätungen und Änderungen immer sorgfältig dokumentieren. Entstehen durch die Wartezeit zusätzliche Kosten für Mahlzeiten, Getränke oder Unterkunft, so müssen die Quittungen für die Ausgaben vorgelegt werden können. Wichtig ist auch, die Forderung möglichst zeitnah bei der Fluggesellschaft einzureichen, da viele Airlines Fristen setzen.
